Pflege ist ein wichtiges und oft schwieriges Thema.
Sie als Angehörige oder Betroffene kompetent, hilfreich und stärkend zu beraten – das ist unser Auftrag!

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im Landratsamt Haßberge

Gebäude A - am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt

Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson können die Kosten für eine Ersatzpflegekraft geltend gemacht werden.

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro

Bisher getrennte Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Ab 01.07.2025 stehen für Pflegebedürftige (PG 2 – PG 5) pro Jahr insgesamt 3.539 € zur Verfügung, die man flexibel für beide Leistungen nutzen kann. Achtung: benötigt man den kompletten Betrag für die Kurzzeitpflege ist kein Betrag mehr für Verhinderungspflege übrig und umgekehrt. 

 

Für weitere Informationen können Sie sich gerne direkt an den Pflegestützpunkt wenden:  09521 27 495

 

Folgende Einrichtungen und ambulante Pflegedienste bieten Verhinderungspflege an: