Pflege ist ein wichtiges und oft schwieriges Thema.
Sie als Angehörige oder Betroffene kompetent, hilfreich und stärkend zu beraten – das ist unser Auftrag!

Sie erreichen uns

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
       09:30 Uhr bis 12:30 Uhr
09:30 Uhr bis 12:30 Uhr
09.30 Uhr bis 12:30 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
09:30 Uhr bis 12:30 Uhr


im Landratsamt Haßberge
Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Es wird ausgezahlt, wenn man zum Beispiel durch Angehörige gepflegt wird. Diese unterstützen dann beim Waschen, Duschen oder Baden. Sie helfen bei der Einnahme von Medikamenten und helfen bei der Haushaltsführung etc.

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich, sowie in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.

Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Diese werden von ambulanten Pflegediensten erbracht. Je nach Höhe der bezogenen Pflegesachleistungen, wird das Pflegegeld dann nur anteilig ausgezahlt. 

Der Pflegedienst unterstützt beim Waschen, Duschen oder Baden. Er hilft bei der Einnahme von Medikamenten, bei der Haushaltsführung und bei vielen anderen Aktivitäten des täglichen Lebens.

Eine Übersicht der zugelassenen ambulanten Pflegedienste im Landkreis Haßberge finden Sie hier:

 

Darstellung der Adressen als Liste

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.