Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson können die Kosten für eine Ersatzpflegekraft geltend gemacht werden.
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro
Bisher getrennte Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Ab 01.07.2025 stehen für Pflegebedürftige (PG 2 – PG 5) pro Jahr insgesamt 3.539 € zur Verfügung, die man flexibel für beide Leistungen nutzen kann. Achtung: benötigt man den kompletten Betrag für die Kurzzeitpflege ist kein Betrag mehr für Verhinderungspflege übrig und umgekehrt.
Für weitere Informationen können Sie sich gerne direkt an den Pflegestützpunkt wenden: 09521 27 495
Folgende Einrichtungen und ambulante Pflegedienste bieten Verhinderungspflege an:
