Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Es wird ausgezahlt, wenn man zum Beispiel durch Angehörige gepflegt wird. Diese unterstützen dann beim Waschen, Duschen oder Baden. Sie helfen bei der Einnahme von Medikamenten und helfen bei der Haushaltsführung etc.

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich, sowie in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.

Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Diese werden von ambulanten Pflegediensten erbracht. Je nach Höhe der bezogenen Pflegesachleistungen, wird das Pflegegeld dann nur anteilig ausgezahlt. 

Der Pflegedienst unterstützt beim Waschen, Duschen oder Baden. Er hilft bei der Einnahme von Medikamenten, bei der Haushaltsführung und bei vielen anderen Aktivitäten des täglichen Lebens.

Eine Übersicht der zugelassenen ambulanten Pflegedienste im Landkreis Haßberge finden Sie hier:

 

Darstellung der Adressen als Liste